Sitzung: 08.11.2010 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat beschließt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Wasserversorgung
b)
die
Verrechnung des festgestellten Jahresverlustes mit der allgemeinen Rücklage der
Wasserversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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