Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat beschließt

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Wasserversorgung

b)          die Verrechnung des festgestellten Jahresverlustes mit der allgemeinen Rücklage der Wasserversorgung

c)          und die Entlastung der Werkleitung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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