Sitzung: 08.11.2010 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat
beschließt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses 2009,
b)
die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2009 zur allgemeinen Finanzrücklage
der Fernwärmeversorgung
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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