Sitzung: 08.11.2010 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der
Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der
Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat
beschließt
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses
b)
die
Zuführung des Jahresgewinns in die allgemeinen Finanzrücklagen
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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