Beschluss:

 

Der Hauptausschuss genehmigt für die Auszahlung der 1. Rate der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG für Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/11 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 66.668,66 EUR.

 

Die Einzelbeträge sowie der Ausgleich der unabweisbaren Ausgaben sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Bedarf

bei

HHStelle

Bezeichnung

Mittelbedarf

Begründung

Ausgleich durch

HHStelle

Bezeichnung

Betrag

 

 

 

 

 

 

 

0.2951.7180

Hort an der Lindenschule:

Förderung des Hortes durch die Stadt

10.528,29 €

Auszahlung der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG im Kindergartenjahr 2010/11.

Erhöhung des Basiswertes für die Betriebskostenförderung von bisher 829,90 € auf 848,27 € (für 2009/ 2010) und 879,01 € (für 2010/2011).

 

 

 

 

 

0.6151.8418

 

 

 

 

Altstadt-sanierung:

Zwischen-finanzierung

von Grunderwerb

10.528,29 €

0.4642.7069

Kindergärten kirchl. Träger:

Förderung nach Art. 22

BayKiBiG

48.315,32 €

48.315,32 €

0.4603.7180

Kinderkrippe:

Förderung der Kinderkrippe durch die Stadt

7.825,05 €

7.825,05 €

 

 

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Summe:

66.668,66 €

66.668,66 €

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

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