Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis

 

a)         vom Bescheid der Regierung der Oberpfalz vom 30.06.2010 über die Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 SBG XI für das Elisabethenheim Schwandorf in Höhe von durchschnittlich

 

16,81 EUR

 

       pro Tag und Platz mit Wirkung vom 01.07.2010 bis einschließlich 30.06.2015.

 

b)           von der nur teilweisen Anerkennung der von der Regierung der Oberpfalz berechneten Investkosten durch die Kostenträger im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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