Sodann fasst der Ausschuss folgenden abschließenden

Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (siehe beil. Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan „Innere Friedrich-Ebert-Straße“ in der Form vom 16.12.2010 und beschließt ihn gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0