Sitzung: 16.12.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Sodann fasst
der Ausschuss folgenden abschließenden
Gesamtbeschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und
untereinander gerecht abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (siehe beil.
Abwägungslisten).
Der Ausschuss
billigt den Bebauungsplan „Innere Friedrich-Ebert-Straße“ in der Form vom
16.12.2010 und beschließt ihn gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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