Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Im Vorgriff auf die neue Bebauungsplanung wird grundsätzlich einer vorgezogenen Erteilung entsprechenden neuen gewerblichen Baurechts (Vorbescheid oder Baugenehmigung) zugestimmt. Jedoch ist dies bescheidsmäßig erst nach Abschluss der genannten Vereinbarungen (und Stellung förmlicher Vorbescheidsanträge) zu vollziehen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0