Sitzung: 16.12.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Im Vorgriff
auf die neue Bebauungsplanung wird grundsätzlich einer vorgezogenen Erteilung
entsprechenden neuen gewerblichen Baurechts (Vorbescheid oder
Baugenehmigung) zugestimmt. Jedoch ist dies bescheidsmäßig erst nach Abschluss
der genannten Vereinbarungen (und Stellung förmlicher Vorbescheidsanträge) zu
vollziehen.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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