Sodann fasst der Ausschuss folgenden abschließenden

Gesamtbeschluss:

Der Ausschuss billigt den erneuten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Tonwarenfabrikgelände“ mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 24.02.2011.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

Die Verwaltung wird angewiesen, den erneuten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit Begründung einschl. Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Da durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB beschränkt.


Anwesend

Für

Gegen

den Beschluss

11

11

0