Sitzung: 24.02.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die
Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen
werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis
genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander
gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).
Der
vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet
Photovoltaikanlage Fronberg“ wird i. d. F. vom 24.02.2011 bebilligt und als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der
Ausschuss billigt die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen
Bebauungs- und Grünordnungsplan i. d. F. vom 24.02.2011.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zum Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans durchzuführen.
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Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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