Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

Der vorhabenbezogene Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Fronberg“ wird i. d. F. vom 24.02.2011 bebilligt und als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Ausschuss billigt die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan i. d. F. vom 24.02.2011.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zum Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans durchzuführen.


Anwesend

Für

Gegen

den Beschluss

11

11

0