Sitzung: 03.03.2011 Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93
Beschluss:
1. Die
Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
2. Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen.
3. Die Verbandsversammlung billigt den Rahmenplan für das Interkommunale Gewerbegebiet an der A 93 in der Fassung vom 14.12.2010 zur internen Selbstbindung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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