Sitzung: 04.04.2011 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 17.03.2011 und beschließt den Erlass der
nachstehenden Haushaltssatzung:
„Auf Grund des Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit
45.216.680,00 EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den
Einnahmen und Ausgaben mit 9.780.100,00
EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000,00
EUR festgesetzt. |
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2. |
Nach den Wirtschaftsplänen 2011 für
die Städtische Wasser- und Fernwärmever- sorgung als Eigenbetrieb der Stadt
Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 736.522,57 EUR
vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermö-genshaushalt wird auf 4.340.000,00 EUR
festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht
festgesetzt. |
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die
land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die
Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer
|
350 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen der
Städtischen Wasser- und
Fernwärmeversorgung wird auf 550.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.“
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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