Sodann fasst der Ausschuss folgenden - vom Beschlussvorschlag abweichenden -

Gesamtbeschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Tonwarenfabrikgelände“ wird mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 27.04.2011 bebilligt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0