Sitzung: 27.04.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Sodann fasst
der Ausschuss folgenden - vom Beschlussvorschlag abweichenden -
Gesamtbeschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).
Der
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Tonwarenfabrikgelände“ wird mit Begründung
einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 27.04.2011 bebilligt.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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