Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss (er fasst zwei Teilbeschlüsse):

 

1. Der Ausschuss billigt den Änderungsentwurf (einschließlich einer Teilaufhebung) des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gleisdreieck“ mit Begründung i. d. F. vom 27.04.2011.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

 

2. Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0