Sitzung: 27.04.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Ausschuss
beschließt nach § 2 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des
Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Kronstettener Weg“ i. d. F. vom
16.12.1969.
Die Verwaltung
wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs.1 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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