Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt nach § 2 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Kronstettener Weg“ i. d. F. vom 16.12.1969.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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0