Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt nach § 2 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Verlängerte Föhrenstraße“ i. d. F. vom 25.05.1976, zuletzt geändert durch Deckblatt i. d. F. vom 16.05.2000.

Die Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0