Sitzung: 27.04.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss beschließt nach § 2 Abs.1 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB die Einleitung des
Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Verlängerte Föhrenstraße“ i. d. F.
vom 25.05.1976, zuletzt geändert durch Deckblatt i. d. F. vom 16.05.2000.
Die
Verwaltung wird angewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs.1 durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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