Sitzung: 14.07.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne
Diskussion fasst der Ausschuss nacheinander folgende
Beschlüsse:
1.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und
untereinander gerecht abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (s. beil.
Abwägungslisten).
2. Der
Ausschuss billigt die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans
(einschließlich der Teilaufhebung) „Gleisdreieck“ i. d. F. vom 14.07.2011.
3. Der
Ausschuss beschließt den Änderungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |