Ohne Diskussion fasst der Ausschuss nacheinander folgende

Beschlüsse:

1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind im Bebauungsplan zu berücksichtigen (s. beil. Abwägungslisten).

2. Der Ausschuss billigt die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans (einschließlich der Teilaufhebung) „Gleisdreieck“ i. d. F. vom 14.07.2011.

3. Der Ausschuss beschließt den Änderungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

den Beschluss

11

11

0