Ohne Diskussion fasst der Ausschuss nacheinander folgende

Beschlüsse:

 

1.  Der Ausschuss billigt das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die entsprechenden Empfehlungen bzw. Erläuterungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen - soweit relevant - gem. § 1 Abs.  7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

2.  Die Vorschläge gem. Änderungsdarstellung der Verwaltung (s. beil. Tischvorlage) werden gebilligt.

Der Ausschuss billigt den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans  „Am Ahornhof“ mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 14.07.2011 und beschließt die öffentliche Auslegung.

 

3.  Die Verwaltung wird angewiesen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0