Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf  § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für die 

 

a)     die Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage

b)     den Jahresverlust auf Rechnung vorzutragen

c)     und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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