Beschluss:

 

 

Der Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a Abs. 3 KWK-Gesetz (12.817,00 €), dem Marktanreizprogramm (50.000,00 €) und den freiwilligen Zuschuss der SWFS (20.810,33 €) an die neuen Fernwärmevertragskunden die beim Bauprogramm 2010 im Zuge des Hauptleitungsbaues angeschlossen wurden und Wärme beziehen. Die Rückerstattung je Anschließer erfolgt maximal bis zu 1.800,00 € bzw. bis zu den jeweils geleisteten Hausanschlusskosten und Bauzuschüssen, wenn diese geringer waren.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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