Sitzung: 20.09.2011 Werkausschuss
Beschluss:
Der
Werkausschuss genehmigt die Weitergabe der Förderungen nach § 7a Abs. 3
KWK-Gesetz (12.817,00 €), dem Marktanreizprogramm (50.000,00 €) und den
freiwilligen Zuschuss der SWFS (20.810,33 €) an die neuen
Fernwärmevertragskunden die beim Bauprogramm 2010 im Zuge des
Hauptleitungsbaues angeschlossen wurden und Wärme beziehen. Die Rückerstattung
je Anschließer erfolgt maximal bis zu 1.800,00 € bzw. bis zu den jeweils
geleisteten Hausanschlusskosten und Bauzuschüssen, wenn diese geringer waren.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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