Sitzung: 17.10.2011 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, bei
allen noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen
Erschließungs-/Straßenausbaubeitragsabrechnungen bis zur endgültigen Klärung
der Rechtslage nur die anlagebezogen erforderliche
Straßenoberflächenentwässerungseinrichtung beim umlagefähigen Aufwand zu
berücksichtigen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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