Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, bei allen noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Erschließungs-/Straßenausbaubeitragsabrechnungen bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage nur die anlagebezogen erforderliche Straßenoberflächenentwässerungseinrichtung beim umlagefähigen Aufwand zu berücksichtigen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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