Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf (§ 5 Abs. 1 Punkt 5) ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat beschließt:

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Wasserversorgung, wie Beschlussvorlage,

b)          den Vortrag des Jahresverlustes der Wasserversorgung auf Rechnung,

 

c)          die Entlastung der Werkleitung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0