Sitzung: 08.12.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss
nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die
entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungslisten).
Die
Verwaltung wird angewiesen, nunmehr für das weitere Aufhebungsverfahren die
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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