Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungslisten).

 

Die Verwaltung wird angewiesen, nunmehr für das weitere Aufhebungsverfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0