Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss nun folgenden abschließenden

- nochmals alle Abwägungspunkte betreffenden - Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden beschlossen bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen – soweit abwägungsrelevant - gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht  abgewogen (s. beil. Abwägungslisten – Anlagen 6 und 7 zu diesem Beschluss).

 

Der Ausschuss beschließt den erneuten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans  „Am Ahornhof“ mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 08.12. 2011.

 

Der Ausschuss beschließt außerdem gem. § 4 a Abs. 3 BauGB die Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durch die Verwaltung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0