Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden abschließenden – nochmals alle Abwägungspunkte betreffenden - Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden beschlossen bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen – soweit abwägungsrelevant - gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten – Anlagen 1 und 2 zu diesem Beschluss).

 

Der Ausschuss beschließt den Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf mit integriertem Landschaftsplan und Begründung einschließlich Umweltbericht im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“ i. d. F. vom 08.12.2011.

 

Der Ausschuss beschließt außerdem die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durch die Verwaltung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0