Sitzung: 08.12.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Ausschuss beschließt die Verlängerung der mit Satzung vom 22.01.2010 (bzw. vom
04.04.2011 im Rahmen der rückwirkenden erneuten Bekanntmachung) erlassenen
Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und
Grünordnungsplans „Am Ahornhof“ um ein Jahr bis zum 08.02.2013 gemäß dem
nachfolgenden Satzungsentwurf:
„Satzung der Stadt Schwandorf über die Verlängerung der Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“
Aufgrund
von § 17 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 BauGB erlässt die Stadt
Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
Die
mit Satzung vom 22.01.2010 und vom 04.04.2011 erlassene Veränderungssperre im
künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“
wird um ein Jahr bis zum 08.02.2013 verlängert.
§ 2
Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Schwandorf,
...
Stadt
Schwandorf
S.
Helmut Hey
Oberbürgermeister“
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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