Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt die Verlängerung der mit Satzung vom 22.01.2010 (bzw. vom 04.04.2011 im Rahmen der rückwirkenden erneuten Bekanntmachung) erlassenen Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“ um ein Jahr bis zum 08.02.2013 gemäß dem nachfolgenden Satzungsentwurf:

 

 

„Satzung der Stadt Schwandorf über die Verlängerung der Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“

 

Aufgrund von § 17 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 BauGB erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§ 1

Die mit Satzung vom 22.01.2010 und vom 04.04.2011 erlassene Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Am Ahornhof“ wird um ein Jahr bis zum 08.02.2013 verlängert.

 

§ 2

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

 

Schwandorf, ...

Stadt Schwandorf

 

                                           S.

Helmut Hey

Oberbürgermeister“


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0