Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, neben den bereits anerkannten 24 Betreuungsplätzen der Kinderkrippe der Eltern-Kind-Initiative Schwandorf e. V. weitere 36 Betreuungsplätze (insgesamt also 60 Betreuungsplätze)  für Kinder unter drei Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Schwandorf nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) wie folgt als bedarfsnotwendig anzuerkennen.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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