Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 27.03.2012 und beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:

 

„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit   47.471.300,00 EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit     12.402.500,00 EUR

 

ab.

 

 

 

 

 

§ 2

 

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.500.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Nach den Wirtschaftsplänen 2012 für die Städtische Wasser- und Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 635.873,66 EUR vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.090.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen  Betriebe (A)

290 v. H.

 

 

 

b)

für die Grundstücke (B)

310 v. H.

  

 

2.   

Gewerbesteuer 

350 v. H.

 

 

§ 5

 

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen der Städtischen Wasser- und  Fernwärmeversorgung wird auf 750.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.“


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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