Sitzung: 16.04.2012 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die entsprechenden Empfehlungen des
Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungslisten liegen diesem Protokoll
als Anlagen bei.
Der Stadtrat billigt den Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und
Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Mitterfeld (an der A 93)“
mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 29.09.2011 und beschließt
die entsprechende Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss).
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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