Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen des Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungslisten liegen diesem Protokoll als Anlagen bei.

 

Der Stadtrat billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Mitterfeld (an der A 93)“ mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 29.09.2011 und beschließt die entsprechende Flächennutzungsplanänderung (Feststellungsbeschluss).


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0