Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen des Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die öffentlichen und privaten Einwendungen bzw. Belange  gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungslisten liegen diesem Protokoll als Anlagen bei.

 

Der Stadtrat billigt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Mitterfeld (an der A 93)“ mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 29.09.2011 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0