Sitzung: 16.04.2012 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die entsprechenden Empfehlungen des
Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die öffentlichen und privaten Einwendungen bzw.
Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungslisten liegen diesem Protokoll
als Anlagen bei.
Der Stadtrat billigt den
vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet
Photovoltaikanlage Mitterfeld (an der A 93)“ mit Begründung einschl.
Umweltbericht i. d. F. vom 29.09.2011 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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