Sitzung: 02.07.2012 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, die „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schwandorf“
(Informationsfreiheitssatzung) vom 09. April 2010 in § 15 „Inkrafttreten“ zu
ändern, die bisherige Befristung aufzuheben und ab 01.01.2013 eine unbefristete
Fortgeltung der Satzung zu beschließen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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