Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schübelfeld Süd“, Niederhof, i. d. F. vom 25.06.2012

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schübelfeld Süd“, Niederhof, nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0