Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungsliste).

 

Der Ausschuss beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans “Kronstettener Weg“ i. d. F. vom 16.12.1969 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0