Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen werden gebilligt (s. beil. Abwägungsliste).

 

Der Ausschuss beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Verlängerte Föhrenstraße“ i. d. F. vom 25.05.1976, zuletzt geändert durch Deckblatt i. d. F. vom 16.05.2000, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0