Sitzung: 25.06.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB. Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen werden
gebilligt (s. beil. Abwägungsliste).
Der Ausschuss beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Verlängerte Föhrenstraße“ i. d. F. vom 25.05.1976, zuletzt geändert durch Deckblatt i. d. F. vom 16.05.2000, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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