Ohne Diskussion fasst der Ausschuss dann folgenden

Gesamtbeschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 a Abs. 3 BauGB zum jetzigen Plangebiet „Ahornhof Süd“.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten – Anlagen 1 - 5).

 

Der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Ahornhof Süd“ wird mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F. vom 25.06.2012 gebilligt.

 

Der Ausschuss beschließt diesen Bebauungsplan gem. 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0