Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die privat  rechtlich ausgestalteten Kindergartengebühren für den Städtischen Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 wie folgt anzupassen und diese Regelung den kirchlichen Trägern von Kindergärten zur Übernahme nahezulegen:

 

 

Buchungszeiten (Std.)

Gebühr (€) *

3 – 4

4 – 5

5 – 6

6 – 7

7 – 8

8 – 9

> 9

Kinder > 3 Jahre

55,-

61,-

67,-

73,-

79,-

85,-

91,-

Kinder < 3 Jahre **

100,-

122,-

134,-

146,-

158,-

170,-

182,-

*   Gebühren werden für 12 Monate im Kindergartenjahr erhoben (einschl. August)

** Wegfall der erhöhten Gebühr zu Beginn des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird

 

Daneben wird ein einheitliches Spielegeld in Höhe von monatlich 4,- € / Kind erhoben. Die Erhebung weiterer Auslagen (z. B. Teegeld, Aufnahmegebühr usw.) bleibt der jeweiligen Einrichtung vorbehalten.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0