Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei Schwandorf vom 05.06.2012. Hiernach ergibt sich nachstehendes Ergebnis der Jahresrechnung 2011:

 

Feststellung des Ergebnisses

 

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt:

142.004,89 EUR

Solleinnahmen Vermögenshaushalt :

113.639,13 EUR

 

-----------------------

Solleinnahmen Gesamthaushalt:

255.644,02 EUR

= Summe bereinigter Solleinnahmen

=============

 

 

 

 

Sollausgaben Verwaltungshaushalt:

142.004,89 EUR

Sollausgaben Vermögenshaushalt:

113.639,13 EUR

 

-----------------------

Sollausgaben Gesamthaushalt:

255.644,02 EUR

= Summe bereinigter Sollausgaben

=============

 

 

 

In den Sollausgaben sind enthalten:

 

1.

Zuführung an den Vermögenshaushalt

 

 

 

Haushaltsansatz

Anordnungssoll

Mehrzuführung

 

 

 

 

 

0,00 EUR

33.644,13 EUR

33.644,13 EUR

 

 

2.

Zuführung zur allgemeinen Rücklage

 

 

 

Der Sollüberschuss 2011 in Höhe von 76.964,13 EUR wurde als Kassenausgaberest der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

Haushaltsvergleich:

 

I.   Verwaltungshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

 

 

 

 

Einnahmen im

Verwaltungshaushalt

141.050,00

 

EUR

 

142.004,89

 

EUR

 

+ 954,89

 

EUR

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben im

Verwaltungshaushalt

 

141.050,00

 

EUR

 

142.004,89

 

EUR

 

+ 954,89

 

EUR

 

 

 

-----------------------------

-----------------------------

Differenz:

 

 

0,00

EUR

0,00

EUR

 

 

 

================

=================

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

 

 

 

 

Einnahmen im

Vermögenshaushalt

80.000,00

EUR

113.639,13

EUR

+ 33.639,13

EUR

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben im

Vermögenshaushalt

80.000,00

EUR

113.639,13

EUR

+ 33.639,13

EUR

 

 

 

--------------------------------

------------------------------

Differenz:

 

 

0,00

EUR

0,00

EUR

 

 

 

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=================

 

 

 

 

 

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ für das Jahr 2011.

 

Die Jahresrechnung ist nunmehr nach § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung).


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

18

18

0