Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 05.07.2012 und beschließt, die privatrechtlich ausgestalteten Kindergartengebühren für den Städtischen Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 für die Regelkindergartenkinder ab drei Jahren zu erhöhen. Die neu eingeführte Gebührenkategorie für Kinder unter drei Jahren wird erst mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2013/2014 wirksam. Diese Regelung wird den kirchlichen Trägern von Kindergärten zur Übernahme nahegelegt:

 

 

Buchungszeiten (Std.)

Gebühr (€) *

3 – 4

4 – 5

5 – 6

6 – 7

7 – 8

8 – 9

> 9

Kinder > 3 Jahre

ab Kindergartenjahr 2012 / 2013

55,-

61,-

67,-

73,-

79,-

85,-

91,-

Kinder < 3 Jahre **

ab Kindergartenjahr 2013 / 2014

100,-

122,-

134,-

146,-

158,-

170,-

182,-

 

*   Gebühren werden für 12 Monate im Kindergartenjahr erhoben (einschl. August)

** Wegfall der erhöhten Gebühr zu Beginn des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird

 

Daneben wird ein einheitliches Spielgeld in Höhe von monatlich 4,- € / Kind erhoben. Die Erhebung weiterer Auslagen (z. B. Teegeld, Aufnahmegebühr usw.) bleibt der jeweiligen Einrichtung vorbehalten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

29

1

0