Sitzung: 23.07.2012 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebereicht des Haupt- und Presseamtes und
beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses folgende Änderungssatzung:
Satzung zur Änderung der Satzung zur
Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen
Wirkungskreises der Stadt Schwandorf
(Informationsfreiheitssatzung)
Aufgrund des
Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom
16. Februar 2012 (GVBl S. 30) wird die Satzung zur Regelung des Zugangs zu
Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt
Schwandorf (Informationsfreiheitssatzung) vom
09. April 2010 wie folgt
geändert:
§ 1
Änderung der Geltungsdauer
§ 15 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Sie tritt
mit Ablauf des 31.12.2012 unbefristet in Kraft.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schwandorf,
Stadt
Schwandorf
Helmut Hey
Oberbürgermeister
Anwesend
|
Für
|
Gegen
|
|
den Beschluss |
|||
30 |
30 |
0 |