Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebereicht des Haupt- und Presseamtes und beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses folgende Änderungssatzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schwandorf

(Informationsfreiheitssatzung)

 

 

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für den  Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) wird die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Schwandorf (Informationsfreiheitssatzung) vom  09. April 2010  wie folgt geändert:

 

 

§ 1

Änderung der Geltungsdauer

 

 § 15 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2012 unbefristet in Kraft.“

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Schwandorf,

Stadt Schwandorf

 

 

 

Helmut Hey

Oberbürgermeister

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0