Sitzung: 23.07.2012 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - einschließlich der zuletzt erfolgten erneuten Auslegung und Beteiligung aufgrund § 4 a Abs. 3 BauGB – zum jetzigen Änderungsbereich „Ahornhof Süd“ (zuvor enthalten im Änderungsbereich „Am Ahornhof“).
Die Empfehlungen der Verwaltung zu den
einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten
Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und, nach Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange gegen- und untereinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB, die
Einwendungen gem. den in beil. Abwägungslisten enthaltenen
Beschlussempfehlungen abschließend behandelt.
Die Wirksamkeit der Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschl.
Umweltbericht i. d. F vom 25.06.2012 für den Aufstellungsbereich des
Bebauungsplans „Ahornhof Süd“ wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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