Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - einschließlich der zuletzt erfolgten erneuten Auslegung und Beteiligung aufgrund § 4 a Abs. 3 BauGB – zum jetzigen Änderungsbereich „Ahornhof Süd“ (zuvor enthalten im Änderungsbereich „Am Ahornhof“).

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB, die Einwendungen gem. den in beil. Abwägungslisten enthaltenen Beschlussempfehlungen abschließend behandelt.

 

Die Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht i. d. F vom 25.06.2012 für den Aufstellungsbereich des Bebauungsplans „Ahornhof Süd“ wird beschlossen (Feststellungsbeschluss).


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

30

30

0