Sitzung: 17.07.2012 Verbandsversammlung
Beschluss:
Aufgrund der §§
18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 ff KommZG
in Verbindung mit Art. 63 GO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes
Verbandskläranlage
Schwandorf -
Wackersdorf
Sitz Schwandorf,
Landkreis Schwandorf
für
das Haushaltsjahr
2012
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in Einnahmen
und Ausgaben mit 1.265.100 €
und
im
Vermögenshaushalt
in Einnahmen
und Ausgaben mit 481.550 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen sind in Höhe von 200.000 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der
Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19
Abs. 3 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel betragen:
für
die Kläranlage:
für die Stadt
Schwandorf 76,80
%
für die
Gemeinde Wackersdorf 23,20
%
(vgl. Anlagen
1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).
Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan
2012 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr
2011 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.
Zu Beginn des
Haushaltsjahres 2013 erfolgt i.R. der Jahresrechnung 2012 die endgültige
Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen
Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2012 und der über das Jahr
2012 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage
für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.
Die
Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:
1. KLÄRANLAGE |
Berechnung lt. Anlage 2 |
Umlageüberschuss
aus Vorjahren |
Ansatz im HHplan 2012
|
gesamt
|
1.105.600 € |
167.500 € |
941.040 € |
Stadt Schwandorf
76,80 % |
849.100 € |
142.100 € |
707.000 € |
Gde. Wackersdorf 23,20 % |
256.500 € |
25.450 € |
231.050 € |
2.
VERBANDS- SAMMLER |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz
im HHplan 2012 |
1.000 € |
450 € |
550 € |
3. ABLAUFKANAL |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz
im HHplan 2012 |
0 € |
0 € |
0 € |
Als
Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung
die Kapazität zu Grunde zu legen.
(2) Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5
Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr
2012 in Höhe
der veranschlagten Tilgungsleistungen von 78.000 € erhoben.
Die
Schuldendienstumlage wird wie folgt
festgesetzt:
|
Stadt Schwandorf
66 % |
Gemeinde Wackersdorf
34 %
|
Schuldendienstumlage
|
51.500 € |
26.500 € |
(3) Der Zweckverband erhebt von den
Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung
der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).
Die Umlageschlüssel betragen:
|
Stadt
Schwandorf |
Gemeinde
Wackersdorf |
|
|
|
a)
Kläranlage BA 33 |
66 % |
34 % |
b)
Verbandssammler BA 34 |
43,5 % |
56,5 % |
c)
Ablaufkanal BA 34 |
73 % |
27 % |
Die
Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
a)
Beschaffung beweglichen Vermögens |
gesamt |
Stadt Schwandorf 66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Bedarf
in 2012
|
116.000 € |
76.550 € |
39.450 € |
Umlageüberschuss
aus Vorjahren |
29.250 € |
19.300 € |
9.950 € |
Ansatz im HHplan
2012 |
86.750 € |
57.250 € |
29.500 € |
b)
Kläranlage |
gesamt
|
Stadt Schwandorf
66 % |
Gde. Wackersdorf 34 % |
Bedarf in 2012 |
0 € |
0 € |
0 € |
Entnahme aus der allg. Rücklage |
0 € |
0 € |
0 € |
Ansatz im HHplan
2012 |
0 € |
0 € |
0 € |
c)
Verbandssammler BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 43,5 % |
Gde. Wackersdorf 56,5 % |
Ansatz
im HHplan 2012 |
0 € |
0 € |
0 € |
d)
Ablaufkanal BA 34 |
gesamt |
Stadt Schwandorf 73 % |
Gde. Wackersdorf 27 % |
Ansatz
im HHplan 2012 |
0 € |
0 € |
0 € |
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Anwesend |
Für
|
Gegen
|
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den Beschluss |
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