Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1, 17 der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und 40 ff KommZG in Verbindung mit Art. 63 GO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

 

des

 

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf - Wackersdorf

 

Sitz Schwandorf, Landkreis Schwandorf

für

das Haushaltsjahr

 

2012

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                    1.265.100 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in Einnahmen und Ausgaben mit                                                        481.550 €

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 200.000 € vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                                          76,80 %

für die Gemeinde Wackersdorf                               23,20 %

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2012 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2011 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2013 erfolgt i.R. der Jahresrechnung 2012 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2012 und der über das Jahr 2012 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

 

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

Umlageüberschuss aus Vorjahren

Ansatz

im HHplan 2012

gesamt

      1.105.600 €

  167.500 €

      941.040 €

Stadt Schwandorf

76,80 %

 849.100 €

  142.100 €

   707.000 €

Gde. Wackersdorf

23,20 %

256.500 €

    25.450 €

   231.050 €

 

 

2. VERBANDS-      

    SAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2012

1.000 €

     450 €

     550 €

 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2012

0 €

0 €

0 €

 
Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr

2012 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 78.000 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Stadt Schwandorf

66 %

Gemeinde Wackersdorf

34 %

 

Schuldendienstumlage

 

51.500 €

 

26.500 €

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

              66  %

                 34  %

b) Verbandssammler BA 34

            43,5 %

               56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

              73  %

                 27  %

 

 

 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

 

a) Beschaffung beweglichen Vermögens

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Bedarf in 2012

116.000 €

76.550 €

39.450 €

Umlageüberschuss aus Vorjahren

29.250 €

19.300 €

 9.950 €

Ansatz im HHplan 2012

86.750 €

57.250 €

29.500 €

 

 

b) Kläranlage

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Bedarf in 2012

         0 €

         0 €

        0 €

Entnahme aus der

 allg. Rücklage

        0 €

        0 €

        0 €

Ansatz im HHplan 2012

       0 €

        0 €

        0 €

 

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2012

0 €

  0 €

  0 €

 

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2012

0 €

0 €

0 €

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

12

0