Sitzung: 09.10.2012 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw.
der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung
Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der
Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung für die
a)
die
Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage
b)
die
Zuführung des Gewinns 2011 zur allgemeinen Finanzrücklage
c)
und
die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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