Sitzung: 29.10.2012 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2012 eine Empfehlung für die
Annahme der Beschlussvorlagen ausgesprochen.
Der
Stadtrat beschließt:
a) Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011,
b) die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2011 zur allgemeinen
Finanzrücklage der
Fernwärmeversorgung,
c) die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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