Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebssatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2012 eine Empfehlung für die Annahme der Beschlussvorlagen ausgesprochen.

 

Der Stadtrat beschließt:

a) Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011,

b) die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2011 zur allgemeinen
    Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung,

c) die Entlastung der Werkleitung.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0