Sitzung: 29.10.2012 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der
Stadtrat beschließt:
a) Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die Fernwärmeversorgung,
b) die
Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2011 zur allgemeinen
Finanzrücklage der
Fernwärmeversorgung,
c) die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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