Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2008 bis 2014 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

 

Der Stadtrat beschließt:

a) Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für die Fernwärmeversorgung,

b) die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2011 zur allgemeinen
    Finanzrücklage der Fernwärmeversorgung,

c) die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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