Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt der Eigenbetriebssatzung bei einer Auftragssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Oktober 2012 eine Empfehlung für die Annahme der Beschlussvorlage ausgesprochen.

 

Der Stadtrat genehmigt:

 

a)      Den Fernwärmeleitungsbau durch die Ettmannsdorfer Straße, Breite Straße, Rathausstraße über den Markplatz, der Nürnberger Straße, der Spitalstraße zum Rathaus sowie zwei Abzweige in verschiedene Bereiche des Marktplatzes.

b)      In der inneren Ettmannsdorfer Straße, ein Teil der Breite Straße und in der Rathausstraße mit Einmündung zum Marktplatzes soll nach den Vorgaben des Bauamtes die Oberfläche barrierefrei umgestaltet werden.

c)      Am unteren Marktplatz und am oberen Marktplatz erfolgt eine Wiederherstellung nach der vorgefundenen Oberfläche.

d)      In Teilen der Klosterstraße, der Ettmannsdorfer Straße und des oberen Marktplatzes, die vom Rohrleitungsbau nur tangiert werden, erfolgt ebenfalls eine barrierefreie Umgestaltung der Oberfläche. Diese Baumaßnahme ist terminlich nachrangig zur Rohrleitungstrasse.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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