Sitzung: 20.11.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum jetzigen Plangebiet „Schübelfeld Süd“, Niederhof.
Die entsprechenden Empfehlungen des
Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und
Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur
Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und
untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten – Anlagen 1 - 4 ).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
„Schübelfeld-Süd“, Niederhof, wird mit Begründung einschl. Umweltbericht in der
Fassung vom 20.11.2012 gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für
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Gegen
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den Beschluss |
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