Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum jetzigen Plangebiet „Schübelfeld Süd“, Niederhof.

 

Die entsprechenden Empfehlungen des Vorhabenträgers bzw. der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten – Anlagen 1 - 4 ).

 

Der vorhabenbezogene  Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Schübelfeld-Süd“, Niederhof, wird mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 20.11.2012 gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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