Der Ausschuss beschließt nach § 12 Abs. 2 BauGB, den Antrag des Vorhabenträgers (Firma Bellandris Haubensak) auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für ein Gartencenter auf den Flurnummern  1820 und 1821 der Gemarkung Kronstetten abzulehnen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

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