Der Ausschuss beschließt gem. § 12 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB auf Antrag der C. I. G. – Concept Immobilien GmbH, Neustadt a. d. Waldnaab, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SB-Markt Fraunhofer- / Regensburger Straße“.

 

 

Die Verwaltung wird  beauftragt, das Verfahren nach Möglichkeit - bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchzuführen und dabei von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.  

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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