Sitzung: 20.11.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Der
Ausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die 1.Änderung
des einfachen Bebauungsplans „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ im
Bereich des beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SB-Markt Fraunhofer-
/ Regensburger Straße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren nach Möglichkeit – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – im
sog. „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchzuführen und dabei von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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