Der Ausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die 1.Änderung des einfachen Bebauungsplans „Einzelhandelsverbot Regensburger Straße“ im Bereich des beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SB-Markt Fraunhofer- / Regensburger Straße“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach Möglichkeit – bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – im sog. „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchzuführen und dabei von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0