Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung (unter Aufhebung des Beschlusses vom 18.03.2010 hinsichtlich der Art des städtebaulichen Gebots) zur Behebung der städtebaulichen Missstände und Mängel des sog. Meierhofer-Anwesens nun ein Baugebot gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 7 BauGB anzuordnen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

6

5