Sitzung: 20.11.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Der Ausschuss hat vom
Abschlussbericht des Sanierungsträgers Kenntnis genommen und folgt der
nunmehrigen Rechtsauffassung der Verwaltung. Der Ausschuss empfiehlt dem
Stadtrat, folgende Aufhebungssatzung zu beschließen und die Verwaltung mit der
Erledigung der gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung
der Sanierungsvermerke, Abwicklung der Sanierung etc.) zu beauftragen:
„Satzung
der Stadt Schwandorf zur Aufhebung der Satzung
über
das Sanierungsgebiet „Brauhaus- / Ettmannsdorfer Straße“
Vom
...
Aufgrund des § 162 des
Baugesetzbuches - BauGB – erlässt die
Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§
1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Brauhaus- / Ettmannsdorfer Straße“ vom
07.09.1974, geändert durch Satzung vom 08.12.1977, wird aufgehoben.
§
2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Schwandorf, ...
Stadt Schwandorf
S.
Helmut Hey
Oberbürgermeister“
Anwesend
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Für
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Gegen
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den Beschluss |
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