Der Ausschuss hat vom Abschlussbericht des Sanierungsträgers Kenntnis genommen und folgt der nunmehrigen Rechtsauffassung der Verwaltung. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgende Aufhebungssatzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Erledigung der gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung der Sanierungsvermerke, Abwicklung der Sanierung etc.) zu beauftragen:

 

„Satzung der Stadt Schwandorf zur Aufhebung der Satzung

über das Sanierungsgebiet „Brauhaus- / Ettmannsdorfer Straße“

 

Vom ...

 

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches  - BauGB – erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:

 

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) „Brauhaus- / Ettmannsdorfer Straße“ vom 07.09.1974, geändert durch Satzung vom 08.12.1977, wird aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Schwandorf, ...

Stadt Schwandorf

                                    S.

Helmut Hey

Oberbürgermeister“

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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